Corona-Information
Es ist der ausdrücklich erklärte gesellschaftliche Wille die medizinische Grundversorgung uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten die zahnmedizinische Betreuung unter den bekannten hohen hygienischen Standards bis auf weiteres zu gewährleisten.
Aus heutiger Sicht scheint es eher unwahrscheinlich, dass sich die Situation zum 19. April grundlegend ändern wird, vielmehr wird uns das Covid-19 noch mehrere Monate begleiten.
Es gab ein Leben vor dem Virus, jetzt wird es auf längere Zeit nur noch ein Leben mit dem Virus geben
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:
"Die Übertragung von Viren durch anamnetisch unauffällige, symptomlos erkrankte Personen kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden. Die diesbezüglichen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ und der „Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)“ festgehalten."
Das heißt:
Eine zahnmedizinische Behandlung ist unter Berücksichtigung der hohen Hygienestandards möglich!
außer:
Sie sind innerhalb der letzen 2 Wochen aus einem Risikogebiet (siehe RKI) zurückgekehrt
oder
hatten Kontakt zu einem Patienten mit bestätigter Corona-Infektion
oder
haben derzeit eines der folgenden Symptome, Fieber, Halsschmerzen, Atemnot, Durchfall!
In einen dieser Fälle kommen Sie bitte nicht in unsere Praxis, sondern rufen uns unter der 07071-38383 an, wir können dann das weitere Vorgehen besprechen
Zur weiteren Abklärung können Sie die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren. Mit Ihrer Kooperation können Sie dabei helfen, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.
An dieser Stelle erneut der Hinweis auf weiterführende links: